Überblick
Die Förderer eines Unternehmens können ein Unternehmen gründen und ins
dafür nötige Firmenregister eintragen lassen indem sie einen Gründungs- bzw.
Gesellschaftsvertrag einreichen. Dieser muss den Namen, Adresse, die
autorisierten Personen, ausgestelltes und bezahltes Geschäftskapital der Firma
sowie auch die Namen der Vertragsunterzeichner, Geschäftsführer und der
Firmensekretäre enthalten. Dies sollte in der Regel auch einhergehen mit einer
Gesellschaftssatzung, in der alle Bestimmungen welche die Firma und ihre
Funktionen und Arbeitsvorgänge betreffen detailliert aufgelistet sind. Das
Minimum berechtigten und gelisteten Aktien- bzw. Geschäftskapital einer Firma
beträgt den Gegenwert von 1200 € in jeder gültigen Währung. Von diesem Betrag
darf nicht weniger als 20% gedeckt sein. Weitere Gesetzgebungen, z.B. den Sektor
Bankrecht betreffend mögen natürlich höhere finanzielle Anforderungen und
weitere Voraussetzungen erfordern. Sofern der Aktienwert nicht in Geld angelegt
ist, treten spezielle Gesetze in Kraft um zu garantieren, dass das Unternehmen
einen gleichwertigen Wert erhält. Die Haftbarkeit eines Aktionärs ist begrenzt
auf die unbezahlte Höhe des Aktienkapitals. Ein Unternehmen muss zumindest einen
Direktor haben, sowie einen Firmensekretär ernannt vom Aufsichtsrat. Dieser ist
neben anderen Aufgabenbereichen wie dem Zusammenrufen von Versammlungen und
Einreichen von Berichten zum Unternehmensregister letztlich auch verantwortlich
für die Erfüllung der Firma der vielen verschiedenen gesetzlich erforderlichen
Formalitäten.
Technisch gesehen stellt das Maltesische Gesetz nur zwei Formen von
Firmengesellschaften, und zwar die Aktiengesellschaft und die
Personengesellschaft. In der Praxis sieht es allerdings anders aus. Hier sind
eine Fülle anderer Formen angesehen, wobei den Unternehmen verschiedene Rechte
und Pflichten zugeschrieben werden, je nach den speziellen relevanten Umständen.
Diese Rechte und Pflichten bestimmen sich nicht immer nach dem Companies Act (
GmbH – oder Aktiengesetz ), sondern sind häufig auch durch andere
Rechtsvorschriften beeinflußt. Von Bedeutung unter den angesehenen Formen bzw.
Typen von Firmengesellschaften in Malta sind die Folgenden: Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, private Fonds- und
Aktienfondsgesellschaften, ausländische Unternehmen. Diese verschiedenen Formen
sind voneinander getrennt, die Firmenangelegenheiten der zugehörigen Personen
und beteiligten Rechtsträger werden größtenteils durch das GmbH – Gesetz von
1995 bestimmt, welches durch englisches Gesellschaftsrecht beeinflußt wurde und
weitgehend mit den EU-Richtlinien bezüglich Gesellschaftsrechts einhergehen.
Maltesische privatwirtschaftliche Unternehmen und
Aktiengesellschaften
In der Regel ist die Zahl der Aktionäre privatwirtschaftlicher Unternehmen
begrenzt auf fünfzig. Die Haftbarkeit dieser Aktionäre ist ebenfalls begrenzt
auf den unbezahlten Wert ihrer Aktien. Des weiteren ist die Aktienübertragung
innerhalb des Unternehmens ebenfalls limitiert durch die Bestimmungen der
Firmensatzung bzw. im Gesellschaftsvertrag. Privatwirtschaftliche Unternehmen
unterscheiden sich von Aktiengesellschaften durch die Möglichkeit, dass Aktien
auch der Öffentlichkeit angeboten werden können, außerdem ist die Anzahl der
Aktionäre nicht gesetzlich begrenzt. Aktiengesellschaften sind strengeren
rechtlichen Vorschriften und Anforderungen unterworfen als privatwirtschaftliche
Unternehmen. Auch müssen Aktiengesellschaften in bestimmten Fällen einen
Emissionsprospekt veröffentlichen. Dieser muss natürlich den relevanten
Anforderungen entsprechen.
Ausländische Unternehmen
Ausländische Aktiengesellschaften werden vom maltesischen GmbH Gesetz berührt
sobald dieses Unternehmen ein Business in Malta etabliert. In diesem Falle muss
das ausländische Unternehmen innerhalb eines Monats in Malta registriert werden,
außerdem ist es verpflichtet jede Änderung innerhalb der registrierten Daten
umgehend mitzuteilen, außerdem wird die Erstellung eines jährlichen
Finanzberichtes erwartet. Bezüglich anderer bestimmter Business- Aktivitäten
können die Anforderungen können außer dem GmbH Gesetz auch durch andere
Gesetzesvorschriften bestimmt sein. Es ist möglich einen Bankengeschäftszweig in
Malta zu etablieren wenn die ausländische Bank sich in Malta als
Überseeunternehmen registrieren läßt. Mifsud & Mifsud Advocates ist aktiv
involviert juristischen Rat zum Unternehmensrecht und allen verwandten Sektoren
zu erteilen, an einheimische sowie auch ausländische Klienten in den
verschiedensten Wirtschaftssektoren.
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