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Überblick

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Die Förderer eines Unternehmens können ein Unternehmen gründen und ins dafür nötige Firmenregister eintragen lassen indem sie einen Gründungs- bzw. Gesellschaftsvertrag einreichen. Dieser muss den Namen, Adresse, die autorisierten Personen, ausgestelltes und bezahltes Geschäftskapital der Firma sowie auch die Namen der Vertragsunterzeichner, Geschäftsführer und der Firmensekretäre enthalten. Dies sollte in der Regel auch einhergehen mit einer Gesellschaftssatzung, in der alle Bestimmungen welche die Firma und ihre Funktionen und Arbeitsvorgänge betreffen detailliert aufgelistet sind. Das Minimum berechtigten und gelisteten Aktien- bzw. Geschäftskapital einer Firma beträgt den Gegenwert von 1200 € in jeder gültigen Währung. Von diesem Betrag darf nicht weniger als 20% gedeckt sein. Weitere Gesetzgebungen, z.B. den Sektor Bankrecht betreffend mögen natürlich höhere finanzielle Anforderungen und weitere Voraussetzungen erfordern. Sofern der Aktienwert nicht in Geld angelegt ist, treten spezielle Gesetze in Kraft um zu garantieren, dass das Unternehmen einen gleichwertigen Wert erhält. Die Haftbarkeit eines Aktionärs ist begrenzt auf die unbezahlte Höhe des Aktienkapitals. Ein Unternehmen muss zumindest einen Direktor haben, sowie einen Firmensekretär ernannt vom Aufsichtsrat. Dieser ist neben anderen Aufgabenbereichen wie dem Zusammenrufen von Versammlungen und Einreichen von Berichten zum Unternehmensregister letztlich auch verantwortlich für die Erfüllung der Firma der vielen verschiedenen gesetzlich erforderlichen Formalitäten.


Technisch gesehen stellt das Maltesische Gesetz nur zwei Formen von Firmengesellschaften, und zwar die Aktiengesellschaft und die Personengesellschaft. In der Praxis sieht es allerdings anders aus. Hier sind eine Fülle anderer Formen angesehen, wobei den Unternehmen verschiedene Rechte und Pflichten zugeschrieben werden, je nach den speziellen relevanten Umständen. Diese Rechte und Pflichten bestimmen sich nicht immer nach dem Companies Act ( GmbH – oder Aktiengesetz ), sondern sind häufig auch durch andere Rechtsvorschriften beeinflußt. Von Bedeutung unter den angesehenen Formen bzw. Typen von Firmengesellschaften in Malta sind die Folgenden: Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, private Fonds- und Aktienfondsgesellschaften, ausländische Unternehmen. Diese verschiedenen Formen sind voneinander getrennt, die Firmenangelegenheiten der zugehörigen Personen und beteiligten Rechtsträger werden größtenteils durch das GmbH – Gesetz von 1995 bestimmt, welches durch englisches Gesellschaftsrecht beeinflußt wurde und weitgehend mit den EU-Richtlinien bezüglich Gesellschaftsrechts einhergehen.


Maltesische privatwirtschaftliche Unternehmen und Aktiengesellschaften

 

In der Regel ist die Zahl der Aktionäre privatwirtschaftlicher Unternehmen begrenzt auf fünfzig. Die Haftbarkeit dieser Aktionäre ist ebenfalls begrenzt auf den unbezahlten Wert ihrer Aktien. Des weiteren ist die Aktienübertragung innerhalb des Unternehmens ebenfalls limitiert durch die Bestimmungen der Firmensatzung bzw. im Gesellschaftsvertrag. Privatwirtschaftliche Unternehmen unterscheiden sich von Aktiengesellschaften durch die Möglichkeit, dass Aktien auch der Öffentlichkeit angeboten werden können, außerdem ist die Anzahl der Aktionäre nicht gesetzlich begrenzt. Aktiengesellschaften sind strengeren rechtlichen Vorschriften und Anforderungen unterworfen als privatwirtschaftliche Unternehmen. Auch müssen Aktiengesellschaften in bestimmten Fällen einen Emissionsprospekt veröffentlichen. Dieser muss natürlich den relevanten Anforderungen entsprechen.


Ausländische Unternehmen

 

Ausländische Aktiengesellschaften werden vom maltesischen GmbH Gesetz berührt sobald dieses Unternehmen ein Business in Malta etabliert. In diesem Falle muss das ausländische Unternehmen innerhalb eines Monats in Malta registriert werden, außerdem ist es verpflichtet jede Änderung innerhalb der registrierten Daten umgehend mitzuteilen, außerdem wird die Erstellung eines jährlichen Finanzberichtes erwartet. Bezüglich anderer bestimmter Business- Aktivitäten können die Anforderungen können außer dem GmbH Gesetz auch durch andere Gesetzesvorschriften bestimmt sein. Es ist möglich einen Bankengeschäftszweig in Malta zu etablieren wenn die ausländische Bank sich in Malta als Überseeunternehmen registrieren läßt. Mifsud & Mifsud Advocates ist aktiv involviert juristischen Rat zum Unternehmensrecht und allen verwandten Sektoren zu erteilen, an einheimische sowie auch ausländische Klienten in den verschiedensten Wirtschaftssektoren.

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