Das Bankenwesen in Malta
Aufgrund der heutigen modernen und globalen Gesetzgebung in Bezug auf das
Bankenwesen und andere Dienstleistungen im Bereich des Finanzwesens ermöglicht
Maltas ohnehin schon sehr etabliertes und gut ausgebautes Bank- bzw.
Finanzsystem ein effizientes Arbeiten aller von Malta aus bzw. in Malta
operierenden Kreditinstitute. Der allgemein bekannte gute Ruf des Bankenwesens
in Malta hat sich durch den Beitritt zur Europäischen Union im Jahre 2004 und
der damit verbundenen Adaption der EU-Richtlinien noch verbessert. Die
Gerichtsbarkeit in Malta ist demnach ausgezeichnet gewappnet für alle
zukünftigen Herausforderungen. Dies beinhaltet ebenfalls die Verantwortung, dem
Trend hin zur Angleichung des internationalen Bankenverkehrs zu
folgen.
Reguliert und bestimmt werden das Bankwesen und andere
Finanzdienstleistungen in Malta durch eine Fülle progressiver Gesetze bzw.
Verordnungen, einschließlich dem Zentralbankgesetz, dem Bankwesengesetz, dem
Finanzdienstleistungsgesetz, dem Finanzinstitutsgesetz, dem Wertpapiergesetz,
dem Aktiengesetz, dem Treuhänderschaftsgesetz, dem Versicherungsgeschäftsgesetz
etc. .Dies ist nur eine kleine Auswahl, neben den Genannten gibt es natürlich
noch eine Vielzahl weiterer Vorschriften, welche sich in verschiedener Weise auf
diesen wachsenden Wirtschaftszweig auswirken.
Von besonderer Bedeutung sind neben den aufgezählten Erlässen auch das
Companies Act ( entspricht dem AG bzw. GmbH – Gesetz ), dem Gesetz zur
Einkommenssteuer, dem Schweigepflichtgesetz, und das Gesetz zum
Insiderhandel.
Alle oben genannten Verordnungen bzw. Gesetze sind im Laufe der 90er
Jahre erlassen bzw. umgewandelt und erneuert worden, um das maltesische
Rechtssystem zu modernisieren und es den EU – Richtlinien anzupassen.
Die Zentralbank und die maltesische Finanzaufsichtsbehörde Gegenwärtig ist
die Zentralbank Malta, konstituiert unter dem Zentralbankgesetz von 1968,
verantwortlich für die Geld- und Währungspolitik und zudem Kreditgeber letzter
Instanz. Die Gründung der Zentralbank Malta hat unter anderem durch ein
stabileres Finanzsystem zur wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des
Landes beigetragen. Mit Beitritt zur EU in 2004 ist die Zentralbank Malta auch
Mitglied im ESZB ( Europäisches System der Zentralbanken) , und seit 2008, nach
Einführung des Euro, auch Mitglied im Eurosystem. Daraus ergeben sich viele
Vorteile, unter anderem das Recht zur Mitbestimmung in der europäischen
Währungspolitik.
Die Kontrolle des Bankwesens unter dem Zentralbankgesetz fällt in den
Aufgabenbereich der MFSA ( Malta Financial Services Authority ) =
Finanzaufsichtsbehörde. Die MFSA überwacht jedoch nicht nur das Bankwesen an
sich, sondern ist ebenfalls verantwortlich für die Aufsicht und Regulierung von
Investitionsaustauschen, Versicherungsangelegenheiten oder auch Systeme für
gemeinsame Anlagen. Sie wurde 2002 als unabhängiges und einziges Organ zur
Überwachung aller Finanzdienstleistungen gegründet. Neben der Kontrollfunktion
hat die MFSA auch die Aufgabe der Lizenzvergabe für die verschiedenen
Unternehmen.
Inländische und internationale Banken
In Malta findet man eine Vielzahl an Banken, einschließlich
Handelsbanken, welche hauptsächlich den lokalen Markt bedienen jedoch auch
befähigt sind internationale Klienten zu betreuen. Des weiteren gibt es private
Banken, Banken die sich auf bestimmte Gebiete spezialisiert haben wie z.B.
Handelsfinanzierung oder Vermögensplanung, und natürlich internationale Banken,
die weder ansässige, noch als ansässig geltende Klienten betreuen, sondern
ausschließlich international tätig sind.
Durch die Kreditwesen-Verordnung wird außerdem die Zulassung von
Zweigniederlassungen und Repräsentanzen lokaler und ausländischer Banken in
Malta reguliert, entweder durch Erteilung einer unbeschränkten inländischen
Lizenz oder aber einer beschränkten internationalen Bankenlizenz. Dies geschieht
auf Antrag und wird durch die MFSA genehmigt, sofern die vorausgesetzten
Kriterien erfüllt sind.
Außerdem beraumt das Kreditwesengesetz die
Möglichkeit ein, durch ein Minimum an eingebrachtem Kapital bei adäquater
Kapitalausstattung auf Basis von risikogewichteter Aktiva zu investieren, und
projiziert somit allgemein anerkannte, internationale Bankpolitik. Die genannten
und alle weiteren Anforderungen sind außerdem festgelegt durch Bank-Richtlinien
gemäß der oben genannten Kreditwesen-Verordnung, teilweise auch in Bezug auf die
Bewerbungsverfahren der verschiedenen Kreditinstitute, deren Eigenkapitalquote,
und Liquiditätsvorschriften.
Mifsud & Mifsud Rechtsanwälte bietet Ihnen Rechtsberatung rund um das
Bankenrecht bzw. Bankenwesen, aber auch in verschieden anderen Rechtsbereichen
stehen wir unseren lokalen sowie internationalen Klienten gerne zur Seite. Bei
Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Büro auf.